Fördermöglichkeiten 

1. Städtebauförderung (Sanierungsgebiet Altort Estenfeld) / Kommunales Förderprogramm

Zweck des Kommunalen Förderprogrammes ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung ortstypischen Charakters von Estenfeld, insbesondere im Altort. Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung des Altortes von Estenfeld unter Berücksichtigung des charakteristischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
Das Fördergebiet entspricht dem räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Für die Inanspruchnahme der Förderung setzen Sie sich bitte vorab mit dem genannten Ansprechpartner in Verbindung. Er vermittelt den Kontakt zu dem sanierungsbeauftragten Architekturbüro und stellt die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung.

Hier finden Sie den Ansprechpartner (Bauen und Wohnen; Beantragung einer Förderung durch die Gemeinde)

 

2. Steuerliche Abschreibung nach §§ 7h, 10f, 11a EStG

Der Besitz, die Nutzung und Pflege von denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen sind oft mit Belastungen oder Beschränkungen verbunden, die der Eigentümer im Interesse der Allgemeinheit zu tragen hat. Das Steuerrecht sieht daher an verschiedenen Stellen Erleichterungen für die Eigentümer solcher Gebäude vor.
Für die Gewährung einer Steuervergünstigung nach §§ 7h, 10f, 11a EStG ist eine Bescheinigung der Gemeinde Estenfeld wesentliche Voraussetzung.

 

3. Innenentwicklungsstrategie des Landkreises Würzburg

„Demographischer Wandel“, „Erhalt dörflicher Strukturen und Identitäten“, „Attraktive und lebendige Ortskerne“, „Flächensparen“, „fehlender Wohnraum“ und „Gebäudeleerstand“: All diese Begriffe sind eng mit dem Thema „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ verknüpft und betreffen sowohl ländliche als auch urbane Regionen. Der Landkreis Würzburg stellt sich diesen Herausforderungen.

Gemeinsam mit seinen Kommunen nimmt er sich dieser Themen an, um

• eine positive Einwohnerentwicklung zu fördern
• Leerstände wiederzubeleben
• Wohnraum zu schaffen
• die Attraktivität der Ortskerne zu stärken
• historische Bausubstanz zu erhalten und
• damit die prägenden Ortsbilder unserer Region zu bewahren.

Broschüre: Grundstücke aktivieren Wohnraum schaffen

Hierzu arbeitet das Landratsamt eng mit den Kommunen, den interkommunalen Allianzen und
weiteren Behörden zusammen. Die Innenentwicklungsstrategie des Landkreises soll hierbei eine koordinierende und ergänzende Aufgabe wahrnehmen und zusätzliche Synergieeffekte für alle Beteiligten erzielen. Alle Kommunen sollen gleichermaßen angesprochen bzw. sensibilisiert werden, ohne die individuellen Situationen (ländlich, städtisch, Bevölkerungszu- oder -abnahme) zu vernachlässigen.

Erste Ansprechpartner

Ein wichtiger Baustein der Innenentwicklungsstrategie des Landkreises ist, Bauinteressierte Bürgerinnen und Bürger in ihrem Innenentwicklungsvorhaben zu unterstützen und zu beraten.

Erste Anlaufstellen in diesem Zusammenhang sind die „Innenentwicklungslots:innen“ der Landkreisgemeinden. Sie beraten Interessierte beim Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grundstücken, Sanierungsvorhaben oder bei einem Neubau im Ortskern. Die Ansprechpartner Ihrer Heimatgemeinde finden Sie unter Beratungsangebote / Landkreis Würzburg (landkreis-wuerzburg.de).

Finanzielle Förderung für Planung, Entsorgungskosten und Bau

Steht ein Objekt oder das Grundstück bereits fest, bietet der Landkreis Gutscheine für eine kostenlose Erstbauberatung durch eine*n Architekten*in an. Im Rahmen dieses Gespräches
werden mit den Bauinteressent*innen Möglichkeiten für Nutzung, Um- und Ausbau besprochen und Hilfestellungen auch bei schwierigen Fragen gegeben. In skizzenhafter Form erarbeitet die Architektin oder der Architekt mit Ihnen Vorschläge für die Gestaltung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens im Ortskern. Diese können als Grundlage für die weitere Bauplanung genutzt werden.
Die teilnehmenden Architekturbüros sind auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der landkreisweiten Innenentwicklungsstrategie ist die finanzielle Förderung für die Umsetzung der - im Zuge der Bauberatung - erarbeiteten Vorschläge. Hierzu hat
der Landkreis Würzburg zwei Förderungsrichtlinien aufgelegt. Diese unterstützen zum einen bei den anfallenden Kosten für die Entsorgung von Bauabfällen oder auch dem Abriss bestehender Gebäude sowie zum zweiten bei der Aktivierung von Leerständen oder Baulücken.

Sie möchten einen Beratungsgutschein in Anspruch nehmen oder weitere Fördermittel im Rahmen
der Innenentwicklungsstrategie beantragen?
Auf www.landkreis-wuerzburg.de/ innenentwicklung finden Sie alle weiteren Informationen zu den jeweiligen Anträgen, Tipps, Ansprechpartner*innen und Hilfen rund um die Themen Bauen und Sanieren im Innerort.

Anträge und weitere Informationen:

4. Förderung von Regenwassersammelanlagen (Zisternen)

Durch das Sammeln von Regenwasser und dessen Nutzung für Brauchzwecke und zur Gartenbewässerung wird Trinkwasser gespart. Außerdem führt der durch die Sammelbecken geschaffene Rückhalteraum zu einer Entlastung der Kanalisation bei starken Regenfällen.

Die Gemeinde Estenfeld fördert daher den Bau von Regenwassersammelanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

5. Förderung von Stecker – Solargeräten

Aufgrund steigender Kosten für fossile Energien bei gleichzeitig sinkenden Kosten für erneuerbare Energien ist es erforderlich, dass auch auf kommunaler Ebene geeignet Maßnahmen zur Anpassung und Ergänzung der Energiesysteme getroffen werden.

Die Gemeinde Estenfeld hat sich zum Ziel gesetzt, den Einsatz und Ausbau von erneuerbaren Energien innerhalb der Gemeinde zu unterstützen und damit einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen zu leisten.

Die Gemeinde Estenfeld fördert die Installation von Stecker – Solargeräten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Hier finden Sie den Ansprechpartner (Bauen und Wohnen; Beantragung einer Förderung durch die Gemeinde)