4. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Gemeinde Estenfeld
Aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Estenfeld folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):
§ 1
§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,61 € pro cbm entnommenen Wassers.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Estenfeld, den 10. November 2009
GEMEINDE ESTENFELD
Michael Weber
1. Bürgermeister
Nach dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 08.07.1994 (GVBl. S. 553) ist mit Wirkung vom 01.08.1994 die Genehmigungspflicht für die kommunalen Abgabesatzungen entfallen. Die vorgenannte Satzung ist deshalb genehmigungsfrei und wird hiermit bekannt gemacht.
Estenfeld, den 11. November 2009
GEMEINDE ESTENFELD
Michael Weber
1. Bürgermeister