AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
1. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung
zur Regelung der Erdaushubentsorgung in der Gemeinde Estenfeld
Aufgrund Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zu Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) in Verbindung mit der Rechtsverordnung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg vom 02.03.2005 zur Übertragung der Entsorgung von Erdaushub auf die Gemeinde Estenfeld erlässt die Gemeinde Estenfeld folgende Änderungssatzung
§ 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Benutzung der gemeindlichen Erdaushubentsorgungseinrichtung beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter loses Material 10,00 €.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Estenfeld, den 15. September 2009
GEMEINDE ESTENFELD
Michael Weber
1. Bürgermeister