Gebührensatzung zur Satzung zur Regelung der Erdaushub-
entsorgung in der Gemeinde Estenfeld

Aufgrund Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zu Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) in Verbindung mit der Rechtsverordnung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg vom 02.03.2005 zur Übertragung der Entsorgung von Erdaushub auf die Gemeinde Estenfeld erlässt die Gemeinde Estenfeld folgende Satzung:


§ 1
Gebührenerhebung

Die Gemeinde Estenfeld erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Erdaushubentsorgungseinrichtung Gebühren.


§ 2
Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer die Erdaushubentsorgungseinrichtung der Gemeinde benutzt. Benutzer ist, wer Erdaushub i.S.v. § 1 Abs. 1 der Satzung zur Regelung der Erdaushubentsorgung in der Gemeinde Estenfeld an der Deponie anliefert oder anliefern lässt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.


§ 3
Gebührentatbestand

Für jede Benutzung der öffentlichen Erdaushubentsorgungseinrichtung wird eine Gebühr erhoben.


§ 4
Gebührenmaßstab

Die Gebühr bestimmt sich nach der Menge des angelieferten Erdaushubs, gemessen in Kubikmeter.


§ 5
Höhe der Gebühr

Die Gebühr für die Benutzung der gemeindlichen Erdaushubentsorgungseinrichtung beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter 5,00 €.


§ 6
Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit der Übernahme des Erdaushubs an der Deponie.


§ 7
Gebührenschuld und Fälligkeit

  1. Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Erdaushubentsorgungseinrichtung werden durch Gebührenrechnung festgesetzt. Die Gebühr wird 14 Tage nach erhalt der Zahlungsaufforderung fällig.

  2. Eine Gebührenschuld bis zum Betrag von 10,00 € ist bei Anlieferung in bar an den Beauftragten der Gemeinde zu entrichten. In diesem Fall wird die Gebührenschuld mit dem Entstehen fällig. Auf eine Gebührenrechnung kann verzichtet werden.


§ 8
Inkrafttreten

Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

GEMEINDE ESTENFELD
  
Michael Weber
1. Bürgermeister