3. Änderungssatzung
zur Beitrags und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
der Gemeinde Estenfeld


Aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Estenfeld folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):

§ 1

§ 10 Absatz 6 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt:

a) je cbm Schmutzwasseranteil (§10 Abs.2)                   1,34 €
b) je qm Niederschlagswasseranteil (§10 Abs.5)            0,24 €


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1.1.2010 in Kraft.

Estenfeld, den 10. November 2009

GEMEINDE ESTENFELD




Michael Weber
1. Bürgermeister

Nach dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 08.07.1994 (GVBl. S. 553) ist mit Wirkung vom 01.08.1994 die Genehmigungspflicht für die kommunalen Abgabesatzungen entfallen. Die vorgenannte Satzung ist deshalb genehmigungsfrei und wird hiermit bekannt gemacht.

Estenfeld, den 11. November 2009

GEMEINDE ESTENFELD




Michael Weber
1. Bürgermeister