Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche  (üblicherweise) in Wohngebieten genutzten Geräte zu welchen Zeiten nicht betrieben werden dürfen.



Maschinen und Geräte
Werktags von 20:00 bis 07:00 Uhr
Werktags von 07:00 bis 09:00 Uhr
Werktags von 13:00 bis 15:00 Uhr
Werktags von 17:00 bis 07:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ganztägig
Baustellenkreis- sägemaschine
X



X
Beton- und Mörtelmischer
X



X
Bohrgerät
X



X
Fahrzeugkühl- aggregat
X



X
Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel
X



X
Förderband
X



X
Freischneider
X
X
X
X
X
Fugenschneider
X



X
Grabenfräse
X



X
Grader (<500kW)
X



X
Gras- oder Rasentrimmer/
Graskanten-  schneider
(m. Verbennungs- motor)
X
X
X
X
X
Rasentrimmer/
Rasenkanten- schneider
(o. Verbrennungs- motor)
X



X
Heckenschere
X



X
Hochdruckwasser- strahlmaschine
X



X
Hydraulikhammer
X



X
Kehrmaschine
X



X
Kombiniertes Hochrdruckspül- und Saufahrzeug
X



X
Kompressor (<350 kW)
X



X
Kraftstromerzeuger
X



X
Laubbläser
X
X
X
X
X
Laubsammler
X
X
X
X
X
Mobilkran
X



X
Motorhacke (<3 kW)
X



X
Muldenfahrzeug (<500 kW)
X



X
Müllsammel- fahrzeug
X



X
Planiermaschine (<500 KW)
X



X
Rasenmäher im häuslichen Bereich
X



X
Rollbarer Müllbehälter
X



X
Saugfahrzeug
X



X
Schneefräse (selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte)
X



X
Schredder/
Zerkleinerer
X



X
Tragbare Motorkettensäge
X



X
Transportbeton- mischer
X



X
Turmdrehkran
X



X
Verdichtungs-
maschine in der Bauart von
X



X
Vibrationswalzen und nicht vibrierende Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer
X



X
Explosionsstampfer
X



X
Vertikutierer
X



X
Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb)
X



X
Hinweis: Aus Platzgründen sind nur die wichtigsten Geräte und Maschinen aufgeführt. Unter einem "Werktag" sind die Tage Montag bis einschließlich Samstag zu vestehen. Ausnahmen sind kurzfristige Lärmbelästigungen durch Maschinen und Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Straßenbauamt, Gemeinde ect.)