Lärmbelästigung durch Rasenmäher, lärmintensive Geräte und Gartenpartys
Bei der Gemeindeverwaltung gehen in letzter Zeit wieder Beschwerden bzw. Anfragen über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ein. Dabei wird die Frage gestellt, wann ruhestörende Arbeiten wie z.B. Rasenmähen, untersagt sind. Durch Bundesverordnung dürfen Rasenmäher an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.
Das Rasenmähen im häuslichen Bereich mit Gras-oder Rasentrimmer, Graskantenschneider mit Elektromotor ist während der Mittagszeit nach der genannten Verordnung (32. BImSchV) nicht untersagt. Das Rasenmähen im häuslichen Bereich mit Gras-oder Rasentrimmer, Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor ist während der Mittagszeit und der in der Geräteliste aufgeführten Zeiten nach der genannten Verordnung (32. BImSchV) untersagt. Hierzu wäre der Erlass einer Gemeindeverordnung erforderlich. Es wurde bisher davon abgesehen, eine solche Verordnung zu erlassen. Die Gemeindeverwaltung bittet und empfiehlt deshalb die Haus- und Gartenbesitzer die Lärmbelästigungen zu vermeiden.
Bei Gartenpartys bitten wir zu beachten, dass nach 22:00 Uhr der Geräuschpegel erheblich einzuschränken ist
Eine gegenseitige Rücksichtnahme wird von der Gemeinde besonders empfohlen.
Wer Baustellen betreibt, hat nach § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz dafür zu sorgen, dass
Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und Vor- kehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, soweit dies erforderlich ist, um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen.
In der Nachtzeit (von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr) sind geringere Geräuschimmissionen zulässig. Die genauen Richtwerte können der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm entnommen werden. Allgemein gilt nach der Bayerischen Bauordnung, dass auf die Einhaltung der Richtwerte geachtet werden muss und keine vermeidbaren Geräusche verursacht werden dürfen.
Um Klagen wegen Ruhestörung bzw. ein Einschreiten der Polizei zu vermeiden, ist eine vorherige Absprache mit den Nachbarn dringend zu empfehlen.