Gewerbeanzeige für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern        

In der Vergangenheit ist immer wieder die Frage aufgetaucht ob und unter welchen Voraussetzungen der Betrieb von
Photovoltaikanlagen auf privaten Wohnhäusern als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung einzustufen und damit anzeigepflichtig ist.

"Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Gewerbeanzeige in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Anmeldung des Vorsteuerabzuges steht. Der Gewerbebegriff im Steuerrecht ist bereichsspezifisch zweckgebunden und mit dem Begriff des Gewerbes i.S.d. GewO nicht identisch. Die gewerberechtliche Einordnung des Betriebs von Photovoltaikanlagen wird deshalb durch die vom Bundesfinanzministerium vorgenommene umsatzsteuerliche Einstufung der Tätigkeit nicht präjudiziert."